3.1.2.3 Zeit vom 7. April 2005 3.1.2.3.1 Das Strafgericht erwog, der Angeklagte habe ab dem 7. April 2005, als sein Rechtsvertreter eine weitere Forderung bei der Q._____ Versicherung AG geltend gemacht habe, dieser gegenüber falsche Tatsachen vorgespiegelt.