__ vom 18. August 2009 und von Dr. I._____ vom 18. Januar 1999 könne eine chronische Entwicklung beim Angeklagten aber gerade ausgeschlossen werden. Dafür spreche auch die Tatsache, dass beim Angeklagten nie − auch nicht in den ersten Jahren nach dem Unfall − eine Rückbildung der Muskulatur, die bei den geschilderten Schmerzen aufgrund einer entsprechenden Schonhaltung innert weniger Wochen zu erwarten gewesen wäre, habe festgestellt werden können.