Ohne die Versicherungsleistungen wäre er mit grosser Wahrscheinlichkeit in den Konkurs geschlittert. Der Angeklagte habe mehrmals angegeben, dass er seit dem Jahr 1997 ein- bis zweimal wöchentlich bei Dr. P._____ in Behandlung sei. Dr. P._____ habe indessen berichtet, dass nie eine hochfrequente Behandlung erfolgt sei. Der Angeklagte habe sich nach Bedarf jeweils gemeldet und sehr variable Behandlungstermine gehabt. Themen der Therapiesitzungen seien die sexuelle Funktionsstörung, familiäre Delegationen, weil der Patient angeblich familiären Erwartungen nicht habe nachkommen können, gewesen.