Zudem habe der Angeklagte gegenüber den Ärzten nachweisbar falsche Angaben gemacht. So habe er wahrheitswidrig angegeben, dass seine finanziellen und ehelichen Probleme erst nach dem Unfall entstanden seien. Tatsächlich habe er aber bereits vor dem Unfall Verluste erwirtschaftet. In den Jahren 1993 und 1994 sei er auf knapp Fr. 60'000.− betrieben worden. Er habe sich vor dem Unfallereignis mit einem Haus- und Garagenkauf sowie einem Umbau bereits finanziell übernommen. Daneben habe er sich kostspielige Hobbys (Motorradfahren, Autorennsport) geleistet. Ohne die Versicherungsleistungen wäre er mit grosser Wahrscheinlichkeit in den Konkurs geschlittert.