3.1.1.8 Die O._____ Versicherung AG stützte sich für die Schadensregulierung vollumfänglich auf die Akten der Suva und der IV (act. 1751.23). Sie richtete dem Angeklagten wegen einer Erwerbsunfähigkeit vom 1. Januar 2002 bis 30. September 2004 von 45% und vom 1. Oktober 2004 bis 31. März 2008 von 100% vierteljährlich eine Rente aus und gewährte ihm nach Massgabe der festgestellten Erwerbsunfähigkeit eine Befreiung von den vierteljährlich fälligen Lebensversicherungsprämien.