Es seien keine Komplikationen aufgetreten. Die geklagten Befindlichkeitsstörungen seien unspezifisch. Konkret finde sich ein athletischer Mann mit eindeutigen Arbeitsspuren. Die behandelnden Ärzte der Rehaklinik E._____ machten lediglich finale, ganzheitliche Beurteilungen. Unter Abstraktion der psychogenen Fehlentwicklung liege weder ein dauernder Integritätsschaden noch eine körperliche Arbeitsunfähigkeit vor. Dieser Beurteilung schliesse er sich zehn Jahre später vollumfänglich an.