Seite 6 http://www.bl.ch/kantonsgericht sondern lediglich eine Umschreibung für subjektive Beschwerden. Es sei unwahrscheinlich, dass heute noch echte organische Unfallfolgen vorlägen. Nach allgemeiner Lebenserfahrung heilten Prellungen und Distorsionen folgenlos innerhalb weniger Wochen ab. Für Dauerschmerzen gebe es auch konkret kein nachweisbares Substrat. Weitere körperlich orientierte Behandlungen seien darum weder nötig noch sinnvoll. Auch zusätzliche Abklärungen seien nicht zweckmässig. Der Verlauf sei nicht aus objektiven körperlichen Gründen langwierig gewesen. Es seien keine Komplikationen aufgetreten.