Bereits vor zehn Jahren habe Dr. I._____ in seiner Aktenbeurteilung seiner Meinung nach den Fall vollständig richtig analysiert. So habe er geschrieben, dass der Angeklagte höchstens eine leichte Hirnerschütterung erlitten habe, also keine Bewusstlosigkeit, sondern nur eine kurze Benommenheit. Ein dauernder organischer Hirnschaden sei unwahrscheinlich und konkret entsprechend der Computertomographie des Gehirns vom 16. Februar 1998 nicht vorhanden. Es lägen keine neurologischen Ausfälle vor. Die neuropsychologischen Defizite seien psychoreaktiver Natur. Der Angeklagte habe eine einfache Weichteildistorsion erlitten, radiologisch keine osteoligamentäre Läsion.