Seite 5 http://www.bl.ch/kantonsgericht und geringen körperlichen Tätigkeiten noch zu 50% arbeitsfähig. Zudem habe sie, um sowohl die somatischen wie die psychischen Gesundheitseinschränkungen des Angeklagten gesamthaft beurteilen zu lassen, eine polydisziplinäre Begutachtung beim Zentrum für medizinische Begutachtung (ZMB) in Auftrag gegeben.