3.1.1.6 Die IV-Stelle Basel-Landschaft sprach dem Angeklagten mit Verfügung vom 25. April 2003 für die Zeit vom 1. Juni 1997 bis zum 31. März 1998 eine ganze Invalidenrente und ab dem 1. April 1998 eine halbe Invalidenrente zu. Auf Einsprache des Angeklagten hin gewährte die IV-Stelle Basel-Landschaft mit Einspracheentscheid vom 22. September 2004 dem Angeklagten ab dem 1. Januar 2004 eine Dreiviertelrente. Sie erwog, dass die drei involvierten Gutachter der Klinik J._____ in ihrem Gutachten vom 19. Juni 2000 die Arbeitsunfähigkeit nur aufgrund der nachgewiesenen Unfallfolgen bewertet hätten.