Eine substanzielle Schädigung des zentralen oder peripheren Nervensystems lasse sich mit Ausnahme eines leichten Zervikalsyndroms nicht objektivieren (act. 3665 ff.). Dr. L._____ diagnostizierte unter anderem aufgrund eines ausführlichen Explorationsgesprächs mit dem Angeklagten in seinem psychiatrischen Teilgutachten vom 24. Februar 2000 ein leichtgradiges depressives Syndrom, bei primärer Persönlichkeit mit erheblichen narzisstischen Strukturanteilen. Der Rehabilitationsverlauf des Angeklagten sei durch eine schon vor dem Unfall bestehende Beziehungsproblematik und eine ebenfalls prätraumatisch bestehende sexuelle Funktionsstörung massgeblich beeinflusst (act.