Gestützt auf die Angaben des Angeklagten diagnostizierte Dr. H._____ in seinem Bericht vom 12. April 1998, dass beim Angeklagten ein beginnendes anhaltendes somatoformes Schmerzsyndrom und eine Major Depression im Sinn einer mittelgradig bis schweren depressiven Episode bestehe. Zudem leide er unter anderem an verminderter Konzentration, Aufmerksamkeitsdefiziten, Schlafstörungen und Appetitminderung sowie einer stark psychovegetativen Komponente im Sinn von Schweissausbrüchen, Herzklopfen, Krämpfen usw. (act. 3129 ff.). Am 19. Juni 1998 machte der Angeklagte geltend, dass der Grad der Arbeitsunfähigkeit nahe bei 100% liege und die Rente entsprechend anzupassen sei (act.