3.1.1.4 Am 23. Februar 1998 erklärte der Angeklagte anlässlich eines Besuchs eines Suva- Inspektors in seinem Betrieb, zur Linderung der stetigen Kopfschmerzen, welche ihn am Durchschlafen hinderten, müsse er täglich Medikamente einnehmen. Oftmals stellten sich bei ihm Schwindelbeschwerden ein. In der Werkstatt könne er höchstens ab und zu eine Handreichung vornehmen (act. 3157.1 ff.). Am 4. März 1998 fand aufgrund der vom Angeklagten geschilderten zunehmenden Depressionen eine psychiatrische Untersuchung bei Dr. H._____ statt. Gestützt auf die Angaben des Angeklagten diagnostizierte Dr. H.___