3167 ff.). Die Suva teilte dem Angeklagten im Schreiben vom 17. März 1998 mit, dass sie aufgrund der entsprechenden Untersuchungsergebnisse und der nochmaligen kreisärztlichen Untersuchung vom 2. Februar 1998 auf die Beurteilung vom 10. Juli 1997 zurückkomme und die Arbeitsfähigkeit ab dem 14. Juli 1997 auf 50% festsetze (act. 3159 ff.).