Der Angeklagte gab dabei an, dass jede körperliche Arbeit zur Zunahme der zervicozephalen, thorakalen und lumbalen Beschwerden führe. Auch längeres Sitzen sei nicht möglich und bei geistigen Arbeiten würden die Kopfschmerzen an Intensität zunehmen. Unter anderem schilderte der Angeklagte Schwindelsymptomatik beim Bücken und Aufrichten, rezidivierende Übelkeit und zunehmende Depressionen. Unter anderem gestützt auf diese Schilderungen gelangten PD Dr. F._____ und Dr. G.__