3239, 3233 ff.). Der Angeklagte wendete mit Schreiben vom 12. Februar 1997 ein, dass eine Kürzung des Taggelds um 50% nicht gerechtfertigt sei, da er in seiner Garage praktisch zu 100% körperlich arbeiten müsse und die administrativen Arbeiten von einer Treuhandfirma erledigt würden (act. 3233). Am 3. März 1997 sprach ein Suva-Inspektor im Betrieb des Angeklagten vor. Der Angeklagte schilderte dem Inspektor persistierende Beschwerden, die es ihm verunmöglichten, irgendwelche körperlichen Arbeiten vorzunehmen (act. 3231).