A. Mit Urteil vom 3. September 2010 sprach das Strafgericht Basel-Landschaft A._____ (nachfolgend: Angeklagter) des gewerbsmässigen Betrugs, des Bruchs amtlicher Beschlagnahme sowie der mehrfachen einfachen Verletzung von Verkehrsregeln schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten bei einer Probezeit von drei Jahren (unter Anrechnung der siebentägigen Untersuchungshaft) sowie zu einer Busse von Fr. 700.−, im Fall der schuldhaften Nichtbezahlung umwandelbar in eine Ersatzfreiheitsstrafe von sieben Ta-