{"Signatur": "BL_KG_004", "Spider": "BL_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2012-06-25", "HTML": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_004_100-11-28_2012-06-25.html", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/doc/getAsset?id=134f19b8-3394-4428-b869-769477f1c066&lang=de&queryLang=De&source=hitlist-search&transactionId=245050935", "Checksum": "bae6aa230201b726b12a0dffa661c487"}, "PDF": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_004_100-11-28_2012-06-25.pdf", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/Content/GetFacsimile?facsimileGuid=dd7a31dd-56a9-488f-b21b-2c25612e9320", "Checksum": "d85a5a0036f1f053d83c4056a3f56e16"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["100 11 28", "100 2011 28"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Strafrecht 25.06.2012 100 11 28 (100 2011 28)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Strafrecht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne  Abteilung Strafrecht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna  Abteilung Strafrecht"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Abteilung Strafrecht,"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Strafbare Handlungen gegen das Vermögen; gewerbsmässiger Betrug etc."}], "ScrapyJob": "446973/44/2337", "Zeit UTC": "11.04.2026 03:42:00", "Checksum": "357a746714e8e5684a03dc27b14092e1", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Strafrecht 25.06.2012 100 11 28 (100 2011 28)\nRegeste:\nStrafbare Handlungen gegen das Vermögen; gewerbsmässiger Betrug etc.\n\n3.1.5.2 In concreto\nWie bereits dargelegt, erhielt der Angeklagte in der streitbetroffenen Zeit periodisch Leistungen.\nWeil der Angeklagte in dieser Zeit zumindest in einem weit geringeren Umfang, als von der IV,\nder Suva und der O._____ Versicherung AG angenommen, in seiner Arbeitsfähigkeit eingeschränkt war, ist davon auszugehen, dass er wesentlich zu viel Versicherungsleistungen erhielt.\nDie regelmässigen Zahlungen stellen mindestens einen Nebenerwerb und einen namhaften\nBeitrag an die Kosten zur Finanzierung der Lebensgestaltung des Angeklagten dar. Der Angeklagte war spätestens ab dem 8. April 2005 gehalten, die Suva und die IV bei jeder monatlichen\nZahlung und die O._____ Versicherung AG bei jeder vierteljährlichen Leistung darauf aufmerksam zu machen, dass sich sein gesundheitlicher Zustand erheblich verbessert hatte. Indem er\ndies nicht tat, kam er mehrfach seiner ihm obliegenden Meldepflicht gegenüber den jeweiligen\nVersicherungen nicht nach. Weil der Angeklagte durch die regelmässig von ihm bezogenen\nVersicherungsleistungen den jeweiligen Versicherungen einen massgeblichen Schaden verur-\n\nSeite 18 http://www.bl.ch/kantonsgericht\nsachte, ist die erforderliche soziale Gefährlichkeit des Angeklagten zu bejahen. Aufgrund all\ndessen ist anzunehmen, dass der Angeklagte gewerbsmässig handelte. Anzumerken bliebt,\ndass der versuchte Betrug zum Nachteil der Q._____ Versicherung AG in der Gewerbsmässigkeit aufgeht.\n\n(…)\n\nGegen dieses Urteil erhob der Angeklagte Beschwerde beim Bundesgericht (6B_750/2012).\n\nSeite 19 http://www.bl.ch/kantonsgericht\n"}