://: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer hat seinen Führerausweis sowie den Lernfahrausweis der Kategorie A spätestens am 1. Oktober 2013 der Polizei Basel-Landschaft, Administrativmassnahmen, Brühlstrasse 43, 4415 Lausen, mit eingeschriebenem Brief zuzustellen. 3. Die Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 1'800.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 4. Die Parteikosten werden wettgeschlagen. Präsidentin Gerichtsschreiberin Seite 9 http://www.bl.ch/kantonsgericht