5.3.2 Die Staatsanwaltschaft hat den Beschwerdeführer wegen einfacher Verkehrsregelverletzung gemäss Art. 90 Abs. 1 SVG verurteilt. Sie begründete ihren Entscheid vom 7. Februar 2013 damit, dass der Beschwerdeführer aufgrund zweier Lastwagen, welche wegen Neubauten auf der rechten Fahrbahn der C.____strasse geparkt gewesen seien, auf die Gegenfahrbahn habe ausweichen müssen. Dabei habe der Beschwerdeführer seine Fahrt beschleunigt, um einem Personenwagen, dessen Lenker bei der Einmündung E.____strasse/C.____strasse nach rechts in die C.____strasse abzubiegen beabsichtigt habe, die Fahrbahn freizugeben.