Dabei habe er einen Personenwagen erblickt, welcher aus der E.____strasse nach rechts in die C.____strasse abbiegen wollte. Deshalb habe er kurz vor der E.____strasse seine Fahrt beschleunigt, um dem Lenker die Strasse frei zu geben. Anlässlich der heutigen Parteiverhandlung führt der Beschwerdeführer nochmals aus, dass er die Geschwindigkeit nicht rücksichtslos überschritten, sondern die Fahrt nur zur Erleichterung des Verkehrsflusses beschleunigt habe, um dem einbiegenden Lenker die Durchfahrt zu ermöglichen. Gestützt auf diese Aussagen des Beschwerdeführers liegt vorliegend vorsätzliches Handeln vor. Der Beschwerdeführer hat seine Fahrt mit Wissen und Willen beschleunigt.