Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht G. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 30. Januar 2013 wurde die Angelegenheit der Kammer zur Beurteilung überwiesen. Zugleich wurde der Beschwerdeführer zur Mitteilung aufgefordert, ob er die Durchführung einer öffentlichen Parteiverhandlung wünsche. H. Mit Schreiben vom 28. Februar 2013 beantragte der Beschwerdeführer die Durchführung einer öffentlichen und mündlichen Parteiverhandlung.