D. Gegen den Entscheid des Regierungsrates erhob A.____ (Beschwerdeführer), weiterhin vertreten durch Dr. Urs Beat Pfrommer, Advokat, mit Eingabe vom 8. November 2012 Beschwerde beim Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht (Kantonsgericht). Er beantragte die Aufhebung des Entscheides des Regierungsrates und einen Entzug des Führerausweises für die Dauer von einem Monat; dies unter o/e-Kostenfolge. In verfahrensrechtlicher Hinsicht beantragte er, es sei der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen.