://: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 1400.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Zufolge Bewilligung der unentgeltlichen Prozessführung gehen die Verfahrenskosten zulasten der Gerichtskasse. 3. Die Parteikosten werden wettgeschlagen. Vizepräsident Gerichtsschreiberin i.V. Seite 6 http://www.bl.ch/kantonsgericht