Seite 4 http://www.bl.ch/kantonsgericht genommenen Internetrecherche bestätigen, nach welcher sämtliche Stellen, welche SAP- Kenntnisse erwarten, zusätzlich einen KV-Abschluss voraussetzen. Im Weiteren ist festzustellen, dass die eigenhändige Kursanmeldung mit darauffolgender Einreichung der Rechnungsbelege und Aufforderung zur fristgerechten Begleichung eine Verletzung der Mitwirkungspflicht im Sozialhilferecht darstellt. Die um Unterstützung nachsuchende Person hat gemäss § 11 Abs. 2 lit. g SHG die Pflicht, mit den Behörden zusammenzuarbeiten.