5.2 Der Beschwerdeführer beruft sich darauf, dass als Wiedereingliederungsmassnahmen in den Arbeitsmarkt in erster Linie Ausbildungen, Weiterbildungen und Kurse gelten würden. Weiter führt er in seiner Beschwerde aus, dass in der Schweiz bis heute 75 Prozent aller grossen Unternehmen SAP eingeführt hätten. Folglich würden in jedem zweiten Stelleninserat SAP- Kenntnisse erwartet. Der Beschwerdeführer macht schliesslich geltend, dass ihn die SAP-Kurse ansprechen würden und diese ihm die Möglichkeit geben würden, eine fortdauernde Sozialhilfeabhängigkeit zu verhindern.