Die Sozialhilfebehörde sei zu Recht unter Berücksichtigung der Ausbildungs- und Berufsbiografie des Beschwerdeführers zum Schluss gelangt, dass die SAP-Kurse keine nachhaltige Auswirkung hätten, da keine Möglichkeit zur direkten Anwendung im Berufsalltag bestehe. Der Regierungsrat ergänzt in seiner Begründung, dass eine oberflächliche Internetrecherche in diversen Stellenportalen ergeben habe, dass EDV-Anwenderkenntnisse betreffend SAP durchaus erwünscht seien oder als Vorteil erachtet würden. Andererseits sei aber auch ausnahmslos eine kaufmännische Ausbildung vorausgesetzt. Eine Zusatzausbildung im kaufmännischen Bereich habe der Beschwerdeführer jedoch abgebrochen.