4.3 Weiterbildungskosten können namentlich dann übernommen werden, wenn aufgrund einer realistischen Prognose erwartet werden kann, dass die vorgesehene Weiterbildung die Vermittelbarkeit der betroffenen Person auf dem Arbeitsmarkt tatsächlich steigern kann. Die SKOS-Richtlinien sehen vor, dass Beiträge an eine Weiterbildung generell nur dann über die Sozialhilfe geleistet werden, wenn diese zur Erhaltung bzw. zur Förderung der beruflichen Qualifikation beiträgt. Insbesondere bei der Finanzierung von Bildungskursen ist ausschlaggebend, ob durch die Absolvierung die Erwerbs- und Arbeitschancen erhöht werden können (vgl.