{"Signatur": "BL_KG_003", "Spider": "BL_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2013-02-06", "HTML": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_003_810-12-319_2013-02-06.html", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/doc/getAsset?id=dcd14d52-df5c-45b7-8b97-f5022bd4b205&lang=de&queryLang=De&source=hitlist-search&transactionId=240433700", "Checksum": "dafac485afb4eba2dd9f130c8451d641"}, "PDF": {"Datei": "BL_Gerichte/BL_KG_003_810-12-319_2013-02-06.pdf", "URL": "https://bl.swisslex.ch/api/Content/GetFacsimile?facsimileGuid=43cd1f94-4510-4657-81f5-0e50bde26929", "Checksum": "2ecb2d8e5bd2bfb3599c036d49ed2bc7"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["810 12 319", "810 2012 319"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht 06.02.2013 810 12 319 (810 2012 319)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bâle-Campagne  Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Basilea Campagna  Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Übernahme Kurskosten (RRB Nr. 1656 vom 23. Oktober 2012)"}], "ScrapyJob": "446973/44/2274", "Zeit UTC": "11.02.2026 03:00:41", "Checksum": "742fbcef2b88c83d62287ac420b13da2", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Basel-Land Kantonsgericht Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht 06.02.2013 810 12 319 (810 2012 319)\nRegeste:\nÜbernahme Kurskosten (RRB Nr. 1656 vom 23. Oktober 2012)\n\n5.4 Die Ermessensbetätigung der Vorinstanz ist nicht zu beanstanden. Der Beschwerdeführer ist ausgebildeter Koch. Überdies verfügt er über Berufserfahrung als Sachbearbeiter in\nder Lagerverwaltung und als Buchhalter im Rahmen einer arbeitsmarktlichen Massnahme. Eine\nabgeschlossene Berufsausbildung kann der Beschwerdeführer lediglich als Koch, nicht jedoch\nim kaufmännischen Bereich vorweisen. Es ist nicht ersichtlich und wird vom Beschwerdeführer\nauch nicht substantiiert dargelegt, dass seine Vermittelbarkeit durch die Absolvierung der beiden SAP-Kurse gesteigert werden könnte. Dies lässt sich auch mit der vom Regierungsrat vor-\n\nSeite 4 http://www.bl.ch/kantonsgericht\ngenommenen Internetrecherche bestätigen, nach welcher sämtliche Stellen, welche SAP-\nKenntnisse erwarten, zusätzlich einen KV-Abschluss voraussetzen. Im Weiteren ist festzustellen, dass die eigenhändige Kursanmeldung mit darauffolgender Einreichung der Rechnungsbelege und Aufforderung zur fristgerechten Begleichung eine Verletzung der Mitwirkungspflicht im\nSozialhilferecht darstellt. Die um Unterstützung nachsuchende Person hat gemäss § 11 Abs. 2\nlit. g SHG die Pflicht, mit den Behörden zusammenzuarbeiten. Folglich hätte der Beschwerdeführer die Sozialhilfebehörde im Voraus anfragen müssen, ob sie mit der Kursanmeldung und\nder Kostenübernahme einverstanden sei. Insgesamt steht damit fest, dass sich die Vorinstanzen im Rahmen des ihnen zustehenden Ermessens bewegten und die Kostenübernahme für\ndie SAP-Kurse zu Recht ablehnten. Die Beschwerde ist demzufolge abzuweisen.\n\n6. Es bleibt über die Kosten zu befinden. Das Verfahren vor dem Kantonsgericht ist kostenpflichtig und die diesbezüglichen Kosten werden in der Regel der unterliegenden Partei in\nangemessenem Ausmass auferlegt (§ 20 Abs. 1 und 3 VPO). Die Verfahrenskosten in der Höhe\nvon Fr. 1400.-- gehen demzufolge zu Lasten des Beschwerdeführers. Zufolge Bewilligung der\nunentgeltlichen Prozessführung gehen die Verfahrenskosten zu Lasten der Gerichtskasse. Die\nParteikosten werden in Anwendung von § 21 Abs. 1 und 2 VPO wettgeschlagen.\n\nSeite 5 http://www.bl.ch/kantonsgericht\nDemgemäss wird e r k a n n t :\n\n://: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen.\n\n2. Die Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 1400.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.\nZufolge Bewilligung der unentgeltlichen Prozessführung gehen die Verfahrenskosten zulasten der Gerichtskasse.\n\n3. Die Parteikosten werden wettgeschlagen.\n\nVizepräsident Gerichtsschreiberin i.V.\n\nSeite 6 http://www.bl.ch/kantonsgericht\n"}