Der Schlussabrechnung vom 3. November 2011 der Sozialhilfebehörde ist zu entnehmen, dass die Ergänzungsleistungen im vollen Umfang (inkl. Krankenkassenprämien) erfasst, aber gleichzeitig die von der Ausgleichskasse Basel-Landschaft (Ausgleichskasse) verrechneten Krankenkassen-Prämienverbilligungen in Abzug gebracht wurden. Die Ausgleichskasse hat in ihren Verfügungen vom 10. bzw. 11. Mai 2011 festgehalten, dass die Krankenkas- sen-Prämienverbilligungen mit den Ergänzungsleistungen verrechnet würden. Dabei wurden nur diejenigen Zeitperioden berücksichtigt, in welchen dem Beschwerdeführer ein Anspruch auf Ergänzungsleistung zuerkannt wurde.