Dem Personenkontoauszug der Sozialhilfebehörde ist zu entnehmen, dass auf der Haben- bzw. auf der Einnahmen-Seite die an die Sozialhilfebehörde ausbezahlten Prämienverbilligungen enthalten sind. Der Schlussabrechnung vom 3. November 2011 der Sozialhilfebehörde ist zu entnehmen, dass die Ergänzungsleistungen im vollen Umfang (inkl. Krankenkassenprämien) erfasst, aber gleichzeitig die von der Ausgleichskasse Basel-Landschaft (Ausgleichskasse) verrechneten Krankenkassen-Prämienverbilligungen in Abzug gebracht wurden.