Eine Differenz bestehe für das Jahr 2007, wonach auf seinem Konto nur Fr. 37'899.70 eingegangen seien. Würden die Selbstbehaltkosten hinzugerechnet, resultiere dabei eine Unterstützungsleistung von insgesamt Fr. 40'589.40. Demzufolge gehe die Sozialhilfebehörde von einem falschen Betrag von Fr. 41'932.10 aus. Die Unterstützungsleistungen im Jahr 2008 würden sich wiederum mit den Eingängen auf seinem Konto decken. Dasselbe treffe weitgehend auf die Jahre 2009 und 2010 zu. Im Jahr 2011 kämen noch die Selbstbehaltkosten und Arztrechnungen von Fr. 4'917.30 als Leistungen der Sozialhilfebehörde hinzu.