Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht E. Gegen den Entscheid des Regierungsrates erhob A.____ (Beschwerdeführer) am 28. Oktober 2012 Beschwerde beim Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Verfassungsund Verwaltungsrecht (Kantonsgericht). Er beantragte, es sei festzustellen, dass die Schlussabrechnung der Sozialhilfebehörde vom 30. November 2012 nicht zutreffend sei und ihm ein Guthaben von mindestens Fr. 39'212.65 zustehe (Ziffer 1).