B. Gegen diese Verfügung erhob A.____, vertreten durch C.____, am 11. November 2011 Einsprache und stellte die Anträge, es sei die Schlussabrechnung der Sozialhilfebehörde vom 3. November 2011 nochmals zu überprüfen und es seien ihm die in dieser Abrechnung nicht berücksichtigten Positionen zu seinen Gunsten anzurechnen (Ziffer 1) und es sei der so festgestellte Überschuss an ihn auszuzahlen (Ziffer 2).