Sozialhilfebehörde B.____, Beschwerdegegnerin Betreff Schlussabrechnung (RRB Nr. 1609 vom 16. Oktober 2012) A. Die Sozialhilfebehörde B.____ (Sozialhilfebehörde) erliess am 4. November 2011 gegenüber A.____ folgende Verfügung: "1. Die Unterstützung von A.____ wird per 31.05.2011 beendet. 2. Die bezogene Unterstützung von 01.11.2004 bis zum 31.05.2011 wurde mit den Leistungen der Sozialversicherung verrechnet. Das Konto weist für diesen Zeitpunkt ein Guthaben von CHF 23'877.10 zu Gunsten von A.____ aus. Der Betrag wird A.____ auf sein Post-Konto, xx-xxxxxx-x überwiesen."