6.3 Mit der Vorinstanz ist nämlich davon auszugehen, dass die geplanten Massnahmen für die betroffenen Grundeigentümer insgesamt sehr wohl einen Mehrwert schaffen und die Gemeinde deshalb zu Recht Strassenbeiträge erhoben hat. Anlässlich des durchgeführten Augenscheins konnte sich das Gericht ein Bild vom heutigen Zustand des C.____wegs machen. Dabei wurde augenfällig, dass sich die Strasse in einem schlechten Gesamtzustand befindet. Es besteht kein einheitlicher Belag, die Strasse weist eine Vielzahl von Schlaglöchern und Rissen auf. Randabschlüsse und Dolen sind zwar sporadisch vorhanden, an einer durchgehenden Entwässerung fehlt es jedoch.