Seite 6 http://www.bl.ch/kantonsgericht Einbaus einer frostsicheren Kofferung, die durchgehende Anbringung von Randabschlüssen und die Erstellung einer flächendeckenden Entwässerung. Zudem soll die Strasse durch den Einbau von rückverankernden Betonriegeln gestützt werden um ein Abrutschen zu verhindern. Die Beschwerdeführerin ist der Ansicht, diese Massnahmen würden keinen Sondervorteil zu begründen vermögen, da sich an der Erschliessungssituation nichts ändern würde; die Grundstücke der Anstösser seien in Zukunft insbesondere nicht rascher, bequemer oder sicherer zu erreichen.