Ein Sondervorteil kann hingegen entstehen, wenn durch den Ausbau einer Anlage die Erschliessung einzelner Grundstücke wesentlich verbessert wird, wenn sie etwa rascher, sicherer oder bequemer erreicht werden können (PETER J. BLUMER, Abgaben für Erschliessungsanlagen nach dem Thurgauer Baugesetz, Zürich 1989, S. 68). Im Folgenden ist also zu prüfen, ob die geplanten Änderungen die Erschliessung des C.____wegs wesentlich verbessern und dadurch einen Mehrwert für die anstossenden Parzellen schaffen. Erforderlich ist ein individueller, dem Einzelnen zurechenbarer, konkreter Sondervorteil.