5.3 Vorliegend stösst die Parzelle Nr. 1251, wie erwähnt, sowohl an die D.____strasse wie auch an den C.____weg an. Bei Betrachtung des Zonenplans wird ersichtlich, dass auf der Parzelle neben dem bereits bestehenden Wohnhaus ohne weiteres ein zweites Gebäude erstellt werden könnte und es durchaus naheliegen würde, dieses über den C.____weg zu erschliessen. Am Augenschein war ersichtlich, dass eine solche Erschliessung aufgrund des schmalen und steilen Anstosses zwar nicht ganz einfach sein dürfte und mit einigen Einschränkungen verbunden wäre, technisch allerdings ohne Weiteres realisiert werden könnte.