96 Abs. 2 EntG selbstständig beim Enteignungsgericht anfechtbar. Auf den Eventualantrag kann demnach mangels Verfahrensgegenständlichkeit nicht eingetreten werden. 2. Strittig und zu prüfen ist, ob der Beschwerdeführer von der Gemeinde B.____ zu Recht verpflichtet wurde, einen Beitrag an die geplanten Arbeiten im Rahmen des Projekts "Ausbau/Sanierung C.____weg" zu leisten.