Der Beschwerdeführer ist vom angefochtenen Entscheid als Adressat unmittelbar berührt und daher zur Beschwerde legitimiert. Auf die im Übrigen form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde kann daher, zumindest bezüglich der Hauptbegehren, eingetreten werden. 1.2 Hinsichtlich des nachträglich eingereichten Eventualantrags, wonach "die Beschwerdegegnerin anzuweisen sei, im Rahmen der definitiven Abrechnung des Projektes dem Umstand Rechnung zu tragen, dass aufgrund eines privaten Bauprojektes die Kosten für die Hangsicherung zu Lasten der privaten Bauherrschaft gehen und sich damit die Gesamtkosten für das