Seine Parzelle grenze lediglich auf einem Abschnitt von wenigen Metern an den C.____. Die geplanten Arbeiten seien für ihn ohne jegliche Bedeutung, weshalb seine Parzelle zu Unrecht in den Beitragsperimeter aufgenommen worden sei. Sodann würden die Unterhaltsarbeiten für die Anwohner ohnehin keinen wesentlichen Sondervorteil schaffen, welcher die Erhebung einer Vorzugslast zu begründen vermöge.