Betreff Strassenbeitrag (Urteil der Abteilung Enteignungsgericht vom 30. August 2012) A. Am 21. November 2011 beschloss die Einwohnergemeindeversammlung B.____ das Strassenbauprojekt "Ausbau/Sanierung C.____weg". Mit Schreiben vom 28. November 2011 machte die Gemeinde B.____ die betroffenen Grundstückeigentümer auf ihre Beitragspflicht aufmerksam und teilte ihnen die gemäss provisorischem Kostenverteiler anfallenden Beträge mit. Demnach wurde die im Eigentum von A.____ stehende Parzelle Nr. 1251 mit einem Betrag von Fr. 19'123.49 belastet.