Seite 7 http://www.bl.ch/kantonsgericht den Vermögens, sodass in der Regel ein Berufsbeistand mit dem Mandat zu betrauen ist. Jedoch können auch die ausserhalb ihres Berufes eingesetzten sogenannten Privatpersonen über ein spezielles Fachwissen verfügen, zum Beispiel wenn es sich um Ärzte, Psychologen, Vermögensverwalter, Juristen oder Sozialarbeiter handelt. Anhand der im Rahmen einer konkreten Beistandschaft zu erledigenden Aufgaben erstellt die Erwachsenenschutzbehörde ein fachliches Anforderungsprofil für den Beistand (RUTH E. REUSSER, a.a.O., N 25 f. zu Art. 400).