Die Erziehungsbeistandschaft soll erzieherische Missstände abbauen durch Kontakt mit Eltern und Kind. Als Instrumente stehen dem Beistand Vermittlung, Anleitung und Weisung gegenüber Eltern, dem Kind und Dritten zur Verfügung. Das elterliche oder familiäre Umfeld bleibt erhalten, ist aber durch stete persönliche Kontakte zu beobachten. Der Beistand ist Vertrauens- und Ansprechperson aller Beteiligten und soll insbesondere zum Kind eine tragfähige Beziehung aufbauen (PETER BREITSCHMID, a.a.O., N 4 zu Art. 308). Werden dem Beistand besondere Befugnisse übertragen, ist der Inhalt des Auftrags von der anordnenden Stelle präzise festzulegen (PETER BREITSCHMID, a.a.O., N 6 zu Art.