Seite 5 http://www.bl.ch/kantonsgericht Meinung der Fachbehörde hinweg. Zudem sei er studierter Theologe und habe keinerlei Fachkenntnisse im Sozial- oder Vormundschaftswesen. Vielmehr erbringe G.____ mit seiner Firma H.____ eine breite Palette von Dienstleistungen, welche von persönlicher Betreuung, Finanzen und Schulden, Immobilienverwaltung bis zur Mandatsführung in Vormundschaftswesen und Durchführung von Ritualen reichen. Schliesslich beweise er auch keine Neutralität, indem er mit der militanten Männerorganisation I.____ Kontakt aufnehme.