Seite 9 http://www.bl.ch/kantonsgericht Der Regierungsrat hält hierzu fest, dass ein Masterabschluss nach dem heutigen Bologna System dem altrechtlichen Lizentiat gleichgestellt werde. Beim aufgeführten Beispiel der Beschwerdeführer müsse es sich dementsprechend um eine Lehrperson handeln, welche Sporttheorie unterrichte oder falsch eingereiht worden sei. Letzteres rechtfertige jedoch keinen Anspruch auf eine ebenfalls falsche Einreihung.