Bei beiden Modellumschreibungen wird dieselbe Ausbildung verlangt. Wie bereits festgehalten, dauert das Sportstudium 8 Semester. Darin ist die pädagogische Ausbildung enthalten. Dementsprechend besteht in der Ausbildungsdauer kein Unterschied. Weiter führt die Kombination der von den Beschwerdeführern unterrichteten Fächer nicht wie in E. 5.6.1 ausgeführt dazu, dass die Beschwerdeführer auf einer Stufe für den Arbeitgeber flexibel einsetzbar sind. Demzufolge rechtfertigt sich vorliegend eine Gleichbehandlung dieser beiden Modellumschreibungen.