5.6.3 Als Nächstes ist die MU 408 C.10 (Sport II mit wissenschaftlichem Fach auf Sekundarstufe I) der MU 408 O.10 (Monofach Sport II auf Sekundarstufe II) gegenüberzustellen. Die Lehrpersonen beider Modellumschreibungen werden in die Lohnklasse 10 eingereiht. Die Beschwerdeführer erachten die vorliegende Gleichbehandlung als unzulässig, da Lehrpersonen des Monofachs Sport lediglich eine Ausbildung im Fach Sport absolviert haben. Im Gegensatz dazu hätten sie zusätzlich einen wissenschaftlichen Abschluss in einem weiteren Fach auf Sekundarstufe I erworben.