Das Sportstudium sei keine geringere oder gar schlechtere Ausbildung als eine Universitätsausbildung in einem anderen Fach. In den altrechtlichen Sportausbildungen sei die pädagogische Ausbildung integriert gewesen und dies habe faktisch zu einer längeren Studiendauer geführt. Die altrechtliche Ausbildung zum Turn- und Sportlehrer sei als Monofachausbildung konzipiert gewesen. Ein paralleles Studium eines Zweitfachs sei aufgrund der zeitlichen Belastung nicht oder nur unter sehr grossen Schwierigkeiten möglich gewesen. Entsprechend sind Sportlehrer mit einem wissenschaftlichen Fach auf Sekundarstufe I mit Lehrpersonen eines wissenschaftlichen Fachs gleichzusetzen.